Fischen rund um den Mondsee

Der Mondsee ist ein wahres Paradies für Angler und Fischer. Wer fischen möchte, sollte allerdings auf die hier geltenden Vorschriften achten. So ist es zunächst wichtig, dass man weiß, wo man angeln will.

Fischerkarte nicht vergessen!

Um am Mondsee fischen zu können ist eine Fischereilizenz erforderlich. Zum Erwerb der Fischereilizenz wird folgendes benötigt. Einerseits eine oberösterreichische Fischerkarte oder eine andere anerkannte Fischerkarte sowie ein oberösterreichisches Lizenzheft (Steuerkarte). Wer über keine anerkannte Fischerkarte verfügt, kann in manchen Ausgabestellen eine Fischergastkarte erwerben (Gültigkeit 3 Wochen). Die Gastkarte kostet in etwa € 6,-. Es müssen aber zusätzlich ein Lizenzheft (Steuer) und die jeweilige Lizenz gelöst werden.

Saison: 01. April bis 31. Oktober

Folgende Beschränkungen sind zu beachten:

  • 4 Renken pro Tag
  • Entnahme von Saiblingen ist verboten
  • Bei den anderen Fischarten gibt es keine Mengenbegrenzung
  • Fischen nur vom Ufer aus gestattet

Schonzeiten

Die Schonzeiten und Mindestmaße sind auf der Fischer- bzw. Gastkarte abgedruckt und diese sind einzuhalten. Außer folgende Ausnahmen:

  • Seeforelle: Schonzeit 16.10.-15.12., mind. 50 cm
  • Hecht: Schonzeit 01.02.-15.05., mind. 55 cm
  • Karpfen: Schonzeit 01.06.-30.06., mind. 35 cm
  • Schleie: Schonzeit 01.06.-30.06., mind. 20 cm
  • Brachse: Schonzeit 16.05.-15.06., mind. 30 cm
  • Reinanke: Schonzeit 01.10.-15.02., mind. 30 cm
  • Maräne: Schonzeit 01.10.-15.02., mind. 30 cm
  • Saiblingssperrgebiet: Kienbach bis Schiffssteg Kreuzstein (darf nur von 16.05.-15.09. befischt werden).
  • Naturschutzgebiet Fuschlerache: Betretungs- und Befahrungsverbot innerhalb des gekennzeichneten Gebietes. Erlaubt ist das Fischen von der Schotterbank aus von 01.04.-30.06. und von 15.08.-02.11.
  • Schilfsperrzone: 01.04.-15.05.
  • Seepromenade Mondsee: in der Zeit von 01.05.-30.09. von 8-20 Uhr für das öffentlich zugängliche Ufer im Bereich der Seepromenade Mondsee

Um am Mondsee fischen zu können ist eine Fischereilizenz erforderlich. Zum Erwerb der Fischereilizenz wird folgendes benötigt:

  • Eine oberösterreichische Fischerkarte oder eine andere anerkannte Fischerkarte
  • Ein oberösterreichisches Lizenzheft (Steuerkarte)

Wer über keine anerkannte Fischerkarte verfügt, kann in manchen Ausgabestellen eine Fischergastkarte erwerben (Gültigkeit 3 Wochen). Die Gastkarte kostet € 6,-, es müssen aber zusätzlich ein Lizenzheft (Steuer) und die jeweilige Lizenz gelöst werden.

Wir wünschen allen Angelfreunden in diesem Sinne: Petri Heil!